Ende 1938 schuf SS-Chef Heinrich Himmler mit einem Erlass die formaljuristische Grundlage für die Deportation der Sinti:zze und Rom:nja. Sie durften seit Oktober 1939 ihren Wohnort nicht verlassen und sollten „bis zu ihrem endgültigen Abtransport“ in Sammellagern konzentriert werden. Davon betroffen war auch die in Niedersachswerfen wohnende Familie Gerste.
Am 10. März 1939 berichtete der Nordhäuser Allgemeine Anzeiger von der geplanten Errichtung einer Baracke am Holungsbügel. In diese Zwangsunterkunft am äußersten Stadtrand sollten 73 Sinti:zze und Rom:nja abgeschoben werden, die zu diesem Zeitpunkt in Nordhausen lebten. Die Sammelunterkunft, in der die Familien auf engstem Raum leben mussten, war mit einem Stacheldrahtzaun umgeben. Die Stadt ließ die Bewohner:innen bei der Straßenreinigung, in der Grünpflege und in einer Ziegelei arbeiten.
Auch der 1926 geborene Sinto Jakob Gerste arbeitete in einer Ziegelfabrik. Er hatte mit seinen fünf Geschwistern und den Eltern seit Anfang der 1930er-Jahre in Nordhausen gelebt. 1940 deportierten die Nationalsozialist:innen seinen Vater über das KZ Buchenwald nach Neuengamme und die Mutter in das KZ Ravensbrück. Drei Jahre später verschleppte die Gestapo Jakob Gerste und seine Geschwister in das KZ Auschwitz. Dort ermordete die SS seine jüngeren Brüder Hermann, Rudolf und Heinrich. Jakob Gerste musste in Auschwitz als Maurer arbeiten. Im Mai 1944 überstellte ihn die SS über das KZ Buchenwald in das